Sie wollen (oder müssen) aus unserer Kirchengemeinde fortziehen, aber den Kontakt zu ihr nicht verlieren? Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin den Kontakt zur Gemeinde halten, und an unserem Gemeindeleben aktiv teilnehmen. In der Regel gehören Sie nach einem Umzug rechtlich zu der Kirchengemeinde, in der Ihr neuer Wohnsitz liegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Gemeindezugehörigkeit durch eine sogenannte „Umgemeindung“ zu wechseln. Diese kann mit einem formlosen Antrag bei der alten oder der neuen Gemeinde beantragt werden. Wenn dabei eine nachvollziehbare Begründung (wie zum Beispiel eine enge Verbundenheit mit der Gemeinde) angegeben wird, wird dem Antrag in der Regel problemlos zugestimmt. Nach der Umgemeindung gehören Sie dann formal nicht mehr zu Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern zu Ihrer „Wahlgemeinde“. Somit ist dann auch zum Beispiel für Amtshandlungen wie Taufe, Trauung oder Beerdigung Ihre „Wahlgemeinde“ zuständig. Wenn Sie über eine Umgemeindung nachdenken oder dazu weitere Fragen haben, sprechen Sie gerne die Pfarrerin an.
Die Telefonnummer dazu finden Sie unten auf der Seite.